Liebe Tanzpaare und alle die es werden wollen,
um Ihnen das Tanzen bei uns zu erleichtern, haben wir hier für Sie die aktuellen Coronaregeln zusammengefasst:

Ab dem 19.03.2022 gilt laut der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17.03.2022 nach §15 die 3G-Regel. Das heißt, zur Teilnahme am Unterricht ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Teilnahme am Unterricht nicht älter als 24 Stunden sein. Achten Sie bitte darauf, dass Datum, Uhrzeit und Unterschrift auf dem Testnachweis vorhanden sind. Sollten Sie zum Nachweis den Impf- oder Genesenennachweis nutzen, beachten Sie bitte, dass Sie nach $2 Absatz 5, verpflichtet sind, diesen mit sich zu führen und uns auf Nachfrage vorzulegen. Des Weiteren sind folgende Regeln einzuhalten:
 – im Unterricht besteht keine Maskenpflicht
 – in den Fluren und anderen Räumen des Hauses besteht Maskenpflicht
 – es besteht eine Abstandspflicht von 1,5 m zum jeweiligen Nachbarpaar bzw. in den Pausen sowie vor und nach dem Kurs zu anderen Personen (außer der eigenen Partnerin/dem eigenen Partner)

Ab dem 03.04.2022 gelten laut der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2022 keinerlei Beschränkungen für die Teilnahme an Tanzkursen.

Menü schließen